Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der a.m.consult GmbH 

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.

1. Geltungsbereich 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der a.m.consult GmbH (im Folgenden als “Veranstalter” bezeichnet) und den Teilnehmern an den von der a.m.consult GmbH organisierten Veranstaltungen (im Folgenden als “Teilnehmer” bezeichnet). Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung von a.m.consult GmbH akzeptiert der Teilnehmer diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung. 

2. Anmeldung und Vertragsabschluss  

(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt durch das Ausfüllen und Einreichen des Anmeldeformulars, welches online auf der Webseite vom Veranstalter verfügbar ist oder anderweitig bereitgestellt wird.  

(2) Durch das Absenden des Anmeldeformulars gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der ausgewählten Veranstaltung ab.  

(3) Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Anmeldung schriftlich bestätigt oder dem Teilnehmer anderweitig die Teilnahme zusichert. 

3. Preise und Zahlungsbedingungen 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und die dazugehörigen Preise ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf der Webseite. Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, welche mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ausgestellt werden. Dabei berechtigen jedoch nur vor Veranstaltungsbeginn eingegangene Zahlungen zur Veranstaltungsteilnahme. 

4. Lieferbedingungen 

Die Zugangsberechtigungen werden kostenlos per Mail versendet. 

5. Änderungen und Absage von Veranstaltungen 

(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt) abzusagen oder wesentliche Änderungen am Programm vorzunehmen. In solchen Fällen werden die Teilnehmer umgehend informiert. Darüber hinaus ist der Veranstalter dazu befugt die Referenten bei Krankheiten, Unfällen oder sonstigen unvorhergesehenen Gründen durch Referenten mit ähnlicher Qualifikation zu ersetzen, um dadurch einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten und eine Absage der Veranstaltung zu vermeiden. 

(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor die Veranstaltung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn aufgrund von zu geringen Teilnahmezahlen abzusagen. Bei einem krankheitsbedingten Ausfall des Referenten und in Fällen höherer Gewalt, welche es unmöglich machen die Veranstaltung durchzuführen kann die Veranstaltung auch kurzfristiger durch den Veranstalter abgesagt werden. 

(3) Reisekosten und sonstige Aufwendungen, wie Übernachtungskosten werden bei einer Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter lediglich erstattet, sollte Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters vorliegen. Hotelkosten oder Stornierungskosten von Hotelzimmern werden in keinem Fall erstattet. 

6. Haftung 

(1) Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 

(2) Die Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für ihre persönlichen Gegenstände und Wertgegenstände während der Veranstaltung. Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung solcher Gegenstände, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht. 

(3) Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist die Haftung des Veranstalters insgesamt auf die Höhe der vereinbarten Teilnahmegebühr beschränkt. 

7. Datenschutz  

(1) Die personenbezogenen Daten, wie z.B. Anrede, Name und E-Mail Adresse werden gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verwendet. 

(2) Mit dem Besuch der Veranstaltung willigt der Teilnehmer ein, dass der Veranstalter Bilder und Videos von ihm auch für werbliche Zwecke nutzen kann. 

8. Schlussbestimmungen 

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt.